Blüten eines Apfelbaums

Messen und Vermessen

Unser Vermesser hat die Arbeiten nach zwei Einsätzen vor Ort abgeschlossen. Der vorläufige amtliche Lageplan hat uns erreicht!

Die Übergabe geschieht unkompliziert per E-Mail und beinhaltet ein PDF und eine andere Datei – wahrscheinlich die Zeichnung in einem anderen Format.

Wir sind überrascht, wie genau die Pläne ausgearbeitet wurden. Nachdem wir den Lageplan ein wenig studieren, fallen uns einige Sachen auf:

  • alle Büsche und Bäume sind eingezeichnet
  • es gibt verschiedene Grenzabweichungen bei der Einzäunung
  • ein großer Bereich des Grundstücks ist grün eingefärbt: “private Grünfläche”
  • die Gesamtgröße stimmt zum Glück noch mit dem überein, was wir laut Vertrag gekauft haben 🙂
  • viele Details sind vorhanden: Anschlüsse, Höhenmessungen, Wege, Einfahrten, …

Wir recherchieren weiter…

Was ist ein Amtlicher Lageplan und was ist da alles drin?

Der Amtliche Lageplan ist ein wichtiges Dokument zur Realisierung eines Bauvorhabens. Im Rahmen des Bauantrags wird er als Grundlage herangezogen, denn im Lageplan werden viele wichtige Informationen dargestellt:

  • die Lage des Grundstücks (Flurstücksnummern und -grenzen, Grundbuchbezeichnung, benachbarte Grundstücke)
  • Größe des Grundstücks und Maße, die von einem öffentlich bestellten Vermesser ermittelt wurden
  • die Höhenlage mit verschiedenen Messpunkte überall auf dem Grundstück
  • angrenzende öffentliche Flächen und Straßen, Gehwege etc.
  • bestehende Bebauung und Vegetation

Im Rahmen des Bauantrags werden weitere Informationen eingetragen, so dass ein objektbezogener Lageplan entsteht:

  • die geplante Lage des Baukörpers und Angabe von Maßen
  • Dachform
  • Höhenlage des Erdgeschosses im Verhältnis zum Straßenniveau
  • Grenzabstände
  • Nebengelasse
  • Ein- und Ausfahrten etc.

Hätten wir vorher noch ein paar Bäume fällen sollen?

Da auf unserem Grundstück ein paar Bäume stehen, sind wir unsicher, was das für uns bedeutet. Immerhin sind diese jetzt höchst offiziell im Lageplan vermerkt. Hätten wir die besser vorher gefällt? Zwei Bäume stehen im Bereich des Gebäudes und müssen auf jeden Fall weg. Wir klären das Thema mit dem Bauamt.

Man teilt uns mit, dass die Bäume nicht geschützt sind, da es sich um Obstbäume handelt. Auch sonst scheint die Baumschutzsatzung recht liberal zu sein. Keiner der Bäume ist demnach schützenswert und alle können ohne Antrag gefällt werden. Natürlich entfernen wir aber nur die Bäume, die unserem Bauvorhaben tatsächlich im Weg sind…

 

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