Erster Termin mit der Architektin

Im Musterhaus in Werder treffen wir uns mit unserer Architektin und dem Verkaufsberater von Haacke Haus. Als Grundlage dienen der vorläufige amtliche Lageplan des Vermessers und der Bebauungsplan. In den nächsten 4 Stunden besprechen wir erste Ideen für unser Haus.

Zunächst machen wir uns mit der Architektin bekannt und beginnen mit etwas Small-Talk. Unser erster Eindruck von der Architektin: Sympathisch, ruhig, hört erst mal zu und fragt nach. Sie äußert ihre eigene Meinung nur sehr vorsichtig, aber mal sehen wie es beim nächsten Mal wird.

Vorgehen

Die Architektin stellt nochmal den Bebauungsplan aus ihrer professionellen Sicht vor und erklärt alle wichtigen Punkte, die wir beachten müssen. Anhand des Lageplans und der eingetragenen Höhenmesspunkte gewinnen wir einen Überblick der Geländehöhe. Das ist wichtig, weil unser Grundstück im hinteren Teil in einen Hang übergeht. Für die Bebauung wird dieser aber nicht relevant, weil das Baufenster bereits davor endet.

Als nächstes besprechen wir unsere Vorstellungen der Zimmeraufteilung in jedem Stockwerk. Anhand unserer Wünsche sucht uns der Haacke-Verkäufer zwei Grundrissen aus einem Katalog heraus. Diese dienen als Beispiele anhand derer wir verschiedene Raumaufteilungen durchsprechen können.

Auch die problematische zentrale Lage der Einfahrt spielt eine Rolle. Hier müssen wir uns etwas einfallen lassen, damit die zwei geforderten Stellplätze untergebracht werden können, wir aber das Haus nicht zu weit nach hinten schieben müssen. Wir wollen am Ende möglichst viel wertvollen Raum hinter dem Haus erhalten und möglichst wenig an den Vorgarten verlieren.

Wir planen ein Haus mit Keller. Auch dieser wird thematisiert, insbesondere die Vor- und Nachteile, welche uns aber bereits bewusst sind. Von einem Keller wollen wir nicht abweichen, auch wenn es ein erheblicher Kostenpunkt ist. Trotz allem ist das noch die günstigste Variante an so viel mehr Raum zu kommen.

Von der Architektin werden wir gefragt, ob wir besondere Möbel oder Einrichtungsgegenstände mitbringen wollen. Diese müssen ggf. im Grundriss besonders berücksichtigt werden. Da wir kein Klavier besitzen und der Großteil unserer aktuellen Möbel schwedische Namen trägt, ist hier nichts zu beachten.

Als Ergebnis der ausgiebigen Befragung schlägt sie vor, ein Gebäude mit Keller, zwei Vollgeschossen und Dachboden zu planen. Idealerweise soll das Gebäude eher rechteckig als quadratisch sein und mit der langen Traufseite zur Straße ausgerichtet werden. Das deckt sich zu 100% mit unseren Vorstellungen! Als Besonderheit denken wir noch über eine Loggia im Obergeschoss nach.

Neue Informationen

  1. Außerhalb des Baufensters – dargestellt durch eine blaue Linie – darf man auch keine Nebengelasse errichten. Dazu zählt z.B. eine Garage oder ein Carport. Stellplätze ohne Überdachung sind jedoch erlaubt!
  2. Abhängig von der Raumgröße gibt es vorgeschriebene Mindestgrößen für Fensterflächen. Beispielsweise könnte 1 kleines Fenster für ein 16 qm großes Gästezimmer zu wenig sein. Das wird aber in der Planung genau ausgerechnet.
  3. Da wir vom Bebauungsplan abweichen wollen, berichtet die Architektin von guten Erfahrungen mit dem zuständigen Bauamt. Das freut uns natürlich und stimmt uns optimistisch.
  4. Eventuell müssen wir Bäume aus einer Pflanzliste auswählen und eine gewisse Anzahl abhängig von der Grundstücksgröße pflanzen. Hier will sie noch einmal nachfragen, da wir bisher keine Bäume gefällt haben. Es ist deswegen unklar, ob trotzdem “Ausgleichspflanzungen” ausgeführt werden müssen.

Neue Gedanken und Planänderungen

Da die Lage der Einfahrt ungelegen ist, bekommen wir Schwierigkeiten mit den Stellplätzen. Wir planen daher jetzt nur noch einen Carport und ein Stellplatz, anstatt eines Doppel-Carports. Das ist einfacher, weil die Stellfläche auch außerhalb des Baufelds positioniert werden darf – zum Beispiel in der vorderen Abstandsfläche. Alternativ könnte der Stellplatz auch direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück gelegt werden. Damit ginge weniger Baufläche verloren, die sonst unser Haus einnehmen könnte.

Nächste Schritte

Die Architektin wird in Kontakt mit dem Bauamt treten und die geplanten Abweichungen vom B-Plan diskutieren:

  • geringere Dachneigung (Abweichung um -5°)
  • Firstrichtung drehen (Traufseite zur Straße)
  • Fassadengestaltung: Sind andere Farben als weiß möglich, wenn es nur Highlights sind oder wenn es sich um Naturmaterialien handelt (Klinker, Holz)

Wir werden den Bodengutachter kontaktieren, der die Bodenbeschaffenheit ermitteln soll. Damit können wir dann die Kosten für den Keller besser schätzen.

Abhängig vom Ergebnis des Gesprächs mit dem Bauamt, erstellt die Architektin einen ersten Entwurf als Grundlage für das nächste Gespräch.

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