Auf Empfehlung unserer Baufirma lassen wir uns einen Termin beim Bauamt geben um über mögliche Ausnahmen vom Bebauungsplan zu sprechen. Dabei geht es vor allem um die Fenster, wir lernen aber auch noch ein anderes Problem kennen…Das Bauamt unserer (zukünftigen) Gemeinde vergibt Termine für Beratungsgespräche vor dem Bauantrag. Somit kann man als Bauherr im Vorfeld mögliche Probleme abklären. Zur Vorbereitung schicken wir den Mitarbeitern den aktuellen Stand unseres Entwurfes, d.h. die Außenansichten des Gebäudes ohne Maße.
Zu unserem Termin erscheinen dann gleich zwei Vertreter des Bauamt. Eine stellt sich als die Leiterin vor. Das könnte gut für uns sein, somit können wir Aussagen von ganz “oben” bekommen. Zu Beginn des Gesprächs erfahren wir aber eine überraschende Neuigkeit: Der hintere Teil unseres Grundstücks ist auf dem Bebauungsplan als private Grünfläche markiert. Dieser darf nicht nur nicht bebaut werden. Er zählt nicht einmal als Teil des Baugrundes und kann deswegen auch nicht zur Berechnung der GRZ herangezogen werden. Uns wird ein wenig mulmig. Denn wir wissen nicht genau wissen wie groß dieser Teil ist und wie viel bebaubare Fläche übrig bleibt. Können wir unser Haus überhaupt in der geplanten Größe und mit Garage bauen? Und wird es dann mit Zuwegungen und Terrasse mit der überbauten Fläche eng? Das muss unbedingt geklärt werden!
Fensterfronten
Im Gespräch geht es dann um die Fenster: Zu unserem Glück haben beide keine Probleme mit den runden Fenstern in der Frontseite. Sie stimmen auch zu uns schriftlich eine Ausnahme für diese Ausnahme vom Bebauungsplan in Aussicht zu stellen.
Keinen Millimeter wollen sie sich aber bei den bodentiefen Fenstern zur Gartenseite bewegen: Die jeweils aus drei Scheiben bestehenden Fensteröffnungen sind breiter als hoch und widersprechen damit den Festsetzungen des B-Plans. Wir hatten noch gehofft, dass diese Regel pro Fensterfläche gilt, werden aber enttäuscht: Es wird dabei tatsächlich die Öffnung in der Fassade im Ganzen betrachtet. In diesem Fall wollen die Mitarbeiter des Bauamtes auch keiner Ausnahme zustimmen. Das heißt für uns, dass wir uns eine neue Lösung ausdenken müssen. Die großen 3er Fenster müssen umgestaltet werden, so dass jede einzelne Fassadenöffnung maximal quadratisch ist.
Spontan bekommen wir auch noch die Möglichkeit mit einem Mitarbeiter des Tiefbauamtes zu sprechen. Es geht um die von uns gewünschte Verlegung der Einfahrt.
Private Grünfläche
Zum Glück kann uns der Vermesser bei unserem Problem mit der privaten Grünfläche schnell weiterhelfen: Er weist uns beide Flächen noch einmal getrennt aus. Anhand dieser Werte zeigt sich, dass der bebaubare Teil des Grundstücks ausreichend groß ist. Wir können also Haus mit Garage problemlos in der gewünschten Größe bauen. Und auch bei sehr großzügig dimensionierten Flächen für Terrasse, Einfahrt, Stellplatz und Wege kommen wir noch nicht an die Grenzen heran.