Absprachen mit dem Vermesser und Bodengutachter

Um den amtlichen Lageplan zu erstellen, sind weitere Absprachen mit dem Vermessungsbüro notwendig.

Leider hat uns beim Grundstückskauf niemand darauf hingewiesen, dass es für eine Bebauung bzw. die Vermessung dringend erforderlich ist, dass die Flurstücke unseres Grundstücks zusammengelegt werden.

Im Kaufvertrag sind 4 Flurstücke aufgeführt worden – leider waren uns die Konsequenzen zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst. Nun müssen wir das Grundbuch noch mal ändern lassen – das kostet natürlich wieder etwas. Und auch das Katasteramt muss tätig werden.

Da unser Grundstück aus mehreren Teilstücken besteht, müssen diese erstmal zusammengelegt werden. Das bedeutet, dass wir einen Antrag auf Vereinigung stellen müssen. Mit Hilfe unseres Vermessers füllen wir den Antrag aus und erteilen ihm den Auftrag, die Vereinigung in unserem Namen durchzuführen.

Damit die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt werden können, benötigt das Vermessungsbüro Informationen vom Katasteramt. Laut Vermessungsbüro müssen wir uns dafür auf Wartezeiten von 2 bis 3 Wochen einstellen.

Der Bodengutachter kann allerdings sofort beginnen. Dafür erstellen wir eine einfache Skizze, auf der die Lage des Hauses grob eingetragen ist. Die erforderlichen Bohrungen sollen ja in etwa die zukünftige Baugrube treffen.

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