Zusatzkosten beim Bau mit ARGE Haus

Aus unseren verschiedenen Blogposts möchten wir euch hier eine Übersicht aller Kosten (erwartet und unerwartet) geben. Diese Kosten sind bei unserem Bau eines Einfamilienhauses mit ARGE Haus entstanden. Darüber hinaus möchten wir euch zu jeder Position den passenden Beitrag verlinken. Somit ist es einfacher, die Details nochmal nachzulesen.

Bekannte Zusatzkosten

Als BauherrIn hofft man, dass man beim Unterschreiben des Bauvertrags gut informiert wurde. Während der Verkaufsgespräche sollte man daher möglichst viele Notizen anfertigen. Ein halbes Jahr später weiß niemand mehr, was besprochen wurde. Auch die Bauleistungsbeschreibung spielt eine ganz zentrale Rolle:

Prüfen der Bauleistungsbeschreibung

Von ARGE Haus erhielten wir die Bauleistungsbeschreibung natürlich schon vor der Unterschrift. Das gab uns die Möglichkeit, die Leistungen, die inklusive sind, mit anderen Bauunternehmen zu vergleichen. Ganz wichtig fanden wir, wie detailliert die Ausführungen dort sind.

Beim Prüfen der Bauleistungsbeschreibung von ARGE Haus wird transparent kommuniziert, dass folgendes nicht im Vertragsumfang enthalten ist:

  • Kosten für Baustrom, Bauwasser und Heizenergie bis zu einem Betrag von 2500 €
  • Haus-Versorgungsleitungen und -Anschlüsse sowie -schächte
  • Regenwasserableitungen (vom Haus weg)
  • Vermessungskosten, Kosten der Baugenehmigung, Behördenkosten
  • Baugrundgutachten / Bodengutachten
  • Rollläden / Raffstores
  • Baustraße bzw. Kranstellplatz
  • Gehwegüberfahrt, falls notwendig (Schutz mit Bitumen)
  • Entsorgen und Lagerung von Bodenaushub (bei Keller)
  • Bodenbeläge (außer Flur, Küche, Bäder)

Diese Zusatzkosten sind also von uns zu tragen, falls erforderlich und können im Vorfeld geschätzt und berücksichtigt werden.

Nicht bekannte Zusatzkosten

Während unser Bauvorhaben nun voran schreitet, haben wir einige Nachtragsangebote von Arge Haus erhalten. Diese umfassen Zusatzkosten für Dinge, die uns vorher nicht bekannt waren bzw. überrascht haben. Einiges hat sich aus den Verhältnissen unseres Grundstücks ergeben, aber manche dieser zusätzlichen Kostenpunkte betreffen sicherlich auch viele andere Bauvorhaben.

Baustellensicherung und Straßensperrungen

Im Bauanlaufgespräch wurde festgestellt, dass der benötigte Kran nicht aufs Grundstück passt. Es muss also die Straße gesperrt werden – außerdem muss ein Parkverbot für die gesamte Rohbauphase beantragt werden. Da die Baustellensicherung dem Bauherren zugeschrieben wird, müssen wir die Kosten dafür tragen bezahlen. Mit Hilfe der Kranfirma werden die nötigen Anträge gestellt. In unserem Beitrag zur Straßensperrung findet ihr mehr Details dazu.

Blinddichtungen für die Anschlüsse im Keller

Zu dem Zeitpunkt, als die Baugrube wieder verfüllt wird, sind noch keine Versorgungsanschlüsse installiert. Die dafür vorbereiteten Löcher in den Beton-Kellerwänden werden mit Blinddichtungen verschlossen, damit kein Erdreich und Wasser in den Keller dringen kann. Diese Dichtungen (in unserem Fall z.B. Doyma Curaflex) werden uns von ARGE zwar zur Verfügung gestellt, aber nur als Leihgabe. Verschwinden diese (weil z.B. die Versorger sie mitnehmen), zahlen wir den vollen Preis. Können diese Blinddichtungen nach Anschluss aller Leitungen zurückgegeben werden, zahlen wir trotzdem 25% der Kosten als Mietgebühr.

Alternativ könnten wir diese Dichtungen auch selbst kaufen – aber dann müssten wir sie auch selbst wieder verkaufen. Nach Abschluss aller Arbeiten braucht man die Dichtungen nicht mehr.

Reinigung der Betonpumpen

Ganz so wie im Bauanlaufgespräch geplant ist es leider nicht abgelaufen. Wie im Beitrag zur Betonpumpe beschrieben, konnte diese nicht auf unserem Grundstück gereinigt werden. Die Mehrkosten für die Reinigung im Betonwerk wurden uns durchgereicht: 840 €

Zusatzkosten für erhöhten Schallschutz der Fenster

Unser Bebauungsplan schreibt ein erhöhtes Luftschalldämmmaß vor. Den B-Plan hatten wir ARGE Haus schon vor der Vertragsunterzeichnung vorgelegt. Trotzdem wurden uns die Kosten für verbesserten Schallschutz erst nach der Bemusterung der Fenster mitgeteilt:  2560 €

Zusatzkosten für Dämmung des Fußbodens im Keller

Als Laien haben wir auf dem ursprügnlichen Ausführungsplan nicht erkannt, dass lediglich für den Flur eine Dämmschicht unter dem Estrich vorgesehen war. Um unterschiedliche Fußbodenhöhen zu vermeiden und ggf. später auch in den anderen Räumen eine Heizung nachrüsten zu können, lassen wir den gesamten Kellerboden dämmen: ca. 440€