Die Genehmigungsplanung ist da

Heute erreichen uns die erste Genehmigungsplanung des Architekten: Es geht hauptsächlich um die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, inklusive der Höheneinordnung. Richtig spannend war aber etwas anderes: Die Außenansichten mussten sich ändern um dem Bebauungsplan zu entsprechen. Und dann haben wir da noch einige Änderungswünsche…

Gut 4 Wochen hat es gedauert, nun haben wir eine Nachricht von unserem Arge Haus Architekten bekommen. Per E-Mail erreicht uns die Genehmigungsplanung zur Durchsicht.

Die Pläne sind deutlich detaillierter als die Grundrisszeichnungen und Ansichten, die wir bisher gesehen haben. Viele Maße und Symbole schmücken das 7-seitige PDF. Folgende Dokumente sind enthalten:

  • Objektbezogener Lageplan: Lageplan mit eingetragenem Gebäude, Garage und Pflasterflächen etc.
  • Grundrisse des Kellergeschoss, Erdgeschoss und des Obergeschosses
  • Zwei Schnitte durch das Gebäude
  • vier Außenansichten des Gebäudes

Ansichtssache

Änderungswünsche

Uns fallen einige Dinge auf, die wir gern verbessert oder geändert haben wollen.

Als erstes ist die Zufahrt in die falsche Richtung eingezeichnet worden. Allerdings ist der Fehler wahrscheinlich passiert, weil wir die Situation nur im Gespräch erklärt haben. Wir haben vergessen, die Zeichnung des Bauamts zur Einfahrt bereit zu stellen.

Ansicht 2)

Da das Vordach der Eingangstür auch im Bebauungsplan liegen soll, ist das Haus etwas weiter zurückgesetzt, als wir bei unserem Garagen-Experiment angenommen haben. Wir gewinnen damit 1,1 Meter zusätzlich an Tiefe, was beim Einfahren in die Garage hilft. Als Konsequenz wollen wir die Garage deshalb etwas nach vorn holen. Dann ist die Ansicht aus dem Garten schöner und das Regenrohr kann auch senkrecht, ohne Knick, geführt werden.

Die Entwässerung des Garagendachs soll geändert werden. Wir wollen die zwei Regenrinnen aus dem Garten nicht sehen. Deswegen wandern die Rinnen auf die lange Seite der Garage.

 

Unsere Änderungen dargestellt in vier Ansichten
Unsere Änderungen dargestellt in vier Ansichten

Ansicht 3)

Über die Gartenansicht haben wir lange nachgedacht. Der Bebauungsplan verbietet Fassadenöffnungen, die breiter als hoch sind. Deswegen können wir nicht die großen, 3-flügligen Terrassenfenster einbauen, die uns so gut gefallen haben. Als Kompromiss wählen wir Doppelflügelfenster und zusätzlich je ein halbhohes Fenster zu den Seiten. Auf der Seite zur Garage ist ohnehin die Küche – hier wird das Fenster über der Arbeitsplatte sitzen und für Licht sorgen! Auf der anderen Seite bringt es zusätzlich den Vorteil, dass wir die Zimmerecke möblieren können, z.B. mit einem kleinen Regal. Auch könnte man es gut als Blumenfenster nutzen.

Ansicht 4)

Oh Je, diese Regenrinnen! Daran haben wir uns sofort gestört.

Daher verschieben wir alle Fenster in Richtung Erker. Damit sind die 4 Fenster in der Fassade zentriert und im Wohnzimmer gewinnen wir Platz für das oben erwähnte Regal. Das gilt auch für alle anderen Zimmer, z.B. das Gästezimmer rechts des Erkers.

Die Regenrinnen können dann so verschoben werden, so dass sie nicht mehr in der Mitte der Fassade verlaufen, sondern an den Außenseiten.

Nächste Schritte

Die zuvor genannten Änderungswünsche besprechen wir telefonisch mit unserem Architekten. Er wird nun eine neue Variante der Genehmigungsplanung erstellen, der wir (hoffentlich) zustimmen können. Danach wird der Vermesser aktiv und trägt das Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan ein.

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